Regelwerk

Aus bytewerk-Wiki
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Um Streitigkeiten vorzubeugen gelten folgende Richtlinien für ein angenemes Miteinander.

Die gelb hinterlegten Regeln sind unbeschlossene Vorschläge!


Ordnung

Ordnung ist das halbe Leben.

Kisten

  • Das Bytewerk stellt eine Reihe von Kisten für projektbezogene und wenige persönliche Gegenstände zur Verfügung.
  • Jedes Mitglied kann sich eine angemessene Anzahl von Kisten reservieren.
  • Beim Verlassen des Werks sollten alle Projekt bezogenen Gegenstände in Kisten verstaut sein.
  • Die Kisten sind eindeutig mit Eigentümer und Zweck zu Kennzeichnen.
  • bingo e.V. haftet nicht für den Inhalt der Kisten oder sonstige mitgebrachte private Gegenstände.

Arbeitsplatz

  • Die Arbeitsplätze sind ordentlich zu hinterlassen. Dies umfasst auch verursachte Verschmutzungen und benutztes Geschirr.
  • Gegenstände die Außerhalb der Kisten gelagert werden (z.B. Messgeräte), müssen mit Name des Eigentümers und dessen Kontaktmöglichkeit (z.B. Mobilnummer, e-Mail) gekennzeichnet sein.
    • Diese Gegenstände sollten in eine Inventarliste eingetragen sein. --hk
    • Kennzeichnung mittels Sticker und Barcode, dadurch mehr Übersicht. --snyke
  • Pfandflaschen, die nicht im Bytewerk gesammelt werden, werden im ggue.-Edeka zu bingo-Spenden verarbeitet. --hk

Mitgebrachte Hardware

  • Vorerst keine Regelung. Jeder ist seinem Gewissen verpflichtet.

Sauberkeit

  • Alle Besitzer eines Schlüssels zum Bytewerk sind verpflichtet regelmäßig Reinigungsaufgaben zu übernehmen. Hierfür werden gemeinsam Pläne erstellt.
  • Herrenlose oder intelligenz entwickelnde Lebensmittel werden bei Sichtung fachgerecht entsorgt.

Sozialverhalten

  • Niemand wohnt(mehrfache Übernachtungen) im Bytewerk.
  • Der Vorstand kann und wird ein Hausverbot aussprechen, wenn dies zur Lösung eines Konflikts erforderlich ist.
  • Im Vereinsheim wird nicht geraucht.
  • Jeder ist Gast. Verhaltet euch entsprechend.
  • Es wird keine Musik via interner Notebook-Lautsprecher oder Mobiltelefone abgespielt. --netron
  • Das picken von in Betrieb befindlichen Schloessern ohne explizite Genehmigung ist nicht gestattet. --fake