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Um Streitigkeiten vorzubeugen gelten folgende Richtlinien für ein angenehmes Miteinander. Es wird sich vorbehalten im Mehrheits- oder Vorstandsbeschluss diese Regeln unterschiedlich für einzelne Personen auszulegen. |
Um Streitigkeiten vorzubeugen gelten folgende Richtlinien für ein angenehmes Miteinander. Es wird sich vorbehalten im Mehrheits- oder Vorstandsbeschluss diese Regeln unterschiedlich für einzelne Personen auszulegen. |
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== Grundsätze unserer Gemeinschaft == |
== Grundsätze unserer Gemeinschaft == |
Version vom 28. Mai 2021, 21:49 Uhr
Um Streitigkeiten vorzubeugen gelten folgende Richtlinien für ein angenehmes Miteinander. Es wird sich vorbehalten im Mehrheits- oder Vorstandsbeschluss diese Regeln unterschiedlich für einzelne Personen auszulegen.
Grundsätze unserer Gemeinschaft
- Das bytewerk stellt einen öffentlichen Raum dar. Deine Handlungen können die öffentliche Wahrnehmung des bytewerks beeinflussen.
- Sei respektvoll, tolerant und versöhnlich.
- Werde nicht persönlich und nimm Aussagen / Handlungen anderer nicht persönlich.
- Vermeide beleidigende Sprache. Unsere Hintergründe sind unterschiedlich. Scheinbar harmlose Aussagen können als sehr beleidigend aufgefasst werden.
- Schlussendlich sind Konflikte unvermeidbar. Bitte löst eure Konflikte, im Zweifelsfall mit Hilfe einer neutralen Person.
Ausdrücklich verbotenes Verhalten
- Diskriminierung auf Basis der Individualität – insbesondere der Erfahrung, sexueller Identität, Aussehen, Alter, Religion oder Nationalität – ist nicht erlaubt.
- Mobbing oder systematische Belästigung ist nicht gestattet.
- Anstiftung oder Unterstützung jeglicher Form von Diskriminierung oder Belästigung ist nicht gestattet.
Sozialverhalten
- Niemand wohnt(mehrfache Übernachtungen) im Bytewerk.
- Der Vorstand kann und wird ein Hausverbot aussprechen, wenn dies zur Lösung eines Konflikts erforderlich ist.
- Im Vereinsheim wird nicht geraucht.
- Jeder ist Gast. Verhaltet euch entsprechend.
- Keine Tonwiedergabe via Notebook-Lautsprecher, Mobiltelefone oder vergleichbarer minderwertiger Tonerzeugungsvorrichtungen
- Das picken von in Betrieb befindlichen Schloessern ohne explizite Genehmigung ist nicht gestattet.
- Nimm/benutze nichts, was dir nicht gehoert, ohne Erlaubnis des Eigentümers.
- Getränke (Mate, Wasser, ...) und Süßigkeiten sind im Vornherein zu bezahlen. Ein Anschreiben wird nur in wenigen Fällen und nach Absprache toleriert (Beschluss am Aktiventreff vom 11.02.2015).
- Um Dinge auf Kosten des Vereinsheims zu erwerben ist eine Befugnis an valider Stelle einzuholen.
Ordnung
Ordnung ist das halbe Leben.
Kisten
- Das Bytewerk stellt eine Reihe von Kisten für projektbezogene und wenige persönliche Gegenstände zur Verfügung.
- Jedes Mitglied kann sich eine angemessene Anzahl von Kisten reservieren.
- Beim Verlassen des Werks sollten alle Projekt bezogenen Gegenstände in Kisten verstaut sein.
- Die Kisten sind eindeutig mit Eigentümer und Zweck zu Kennzeichnen.
- bingo e.V. haftet nicht für den Inhalt der Kisten oder sonstige mitgebrachte private Gegenstände.
Arbeitsplatz
- Die Arbeitsplätze sind ordentlich zu hinterlassen. Dies umfasst auch verursachte Verschmutzungen und benutztes Geschirr.
- Gegenstände die Außerhalb der Kisten gelagert werden (z.B. Messgeräte), müssen mit Name des Eigentümers und dessen Kontaktmöglichkeit (z.B. Mobilnummer, e-Mail) gekennzeichnet sein.
- Diese Gegenstände sollten in eine Inventarliste eingetragen sein.
- Pfandflaschen, die nicht im Bytewerk gesammelt werden, werden im ggue.-Edeka zu bingo-Spenden verarbeitet.
Mitgebrachte Hardware
- Vorerst keine Regelung. Jeder ist seinem Gewissen verpflichtet.
Sauberkeit
- Alle Besitzer eines Schlüssels zum Bytewerk sind verpflichtet regelmäßig Reinigungsaufgaben zu übernehmen. Hierfür werden gemeinsam Pläne erstellt.
- Lebensmittel müssen mit Namen und Öffnungsdatum beschriftet werden.
- Herrenlose oder intelligenz entwickelnde Lebensmittel werden bei Sichtung fachgerecht entsorgt.
Sicherheit
Verletzungen werden nicht toleriert
- Maschinen, die ein nicht unerhebliches Verletzungsrisiko darstellen, duerfen nur benutzt werden, wenn sich noch mindestens eine weitere Person im Vereinsheim befindet.