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== Ausdrücklich verbotenes Verhalten == |
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* Diskriminierung |
* Diskriminierung ist nicht erlaubt, insbesondere der Erfahrung, sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität, Aussehen, Alter, Religion oder Nationalität. |
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* Mobbing oder systematische Belästigung ist nicht gestattet. |
* Mobbing oder systematische Belästigung ist nicht gestattet. |
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* Anstiftung oder Unterstützung jeglicher Form von Diskriminierung oder Belästigung ist nicht gestattet. |
* Anstiftung oder Unterstützung jeglicher Form von Diskriminierung oder Belästigung ist nicht gestattet. |
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Version vom 27. März 2026, 23:25 Uhr
Um Streitigkeiten vorzubeugen gelten folgende Richtlinien für ein angenehmes Miteinander. Es wird sich vorbehalten im Mehrheits- oder Vorstandsbeschluss diese Regeln unterschiedlich für einzelne Personen auszulegen.
Grundsätze unserer Gemeinschaft
- Das bytewerk stellt einen öffentlichen Raum dar. Deine Handlungen können die öffentliche Wahrnehmung des bytewerks beeinflussen.
- Sei respektvoll, tolerant und versöhnlich.
- Werde nicht persönlich und nimm Aussagen / Handlungen anderer nicht persönlich.
- Vermeide beleidigende Sprache. Unsere Hintergründe sind unterschiedlich. Scheinbar harmlose Aussagen können als sehr beleidigend aufgefasst werden.
- Schlussendlich sind Konflikte unvermeidbar. Bitte löst eure Konflikte, im Zweifelsfall mit Hilfe einer neutralen Person.
Ausdrücklich verbotenes Verhalten
- Diskriminierung ist nicht erlaubt, insbesondere der Erfahrung, sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität, Aussehen, Alter, Religion oder Nationalität.
- Mobbing oder systematische Belästigung ist nicht gestattet.
- Anstiftung oder Unterstützung jeglicher Form von Diskriminierung oder Belästigung ist nicht gestattet.
Sozialverhalten
- Niemand wohnt (mehrfache Übernachtungen) im Bytewerk.
- Der Vorstand kann und wird ein Hausverbot aussprechen, wenn dies zur Lösung eines Konflikts erforderlich ist.
- Im Vereinsheim wird nicht geraucht und nicht gevaped.
- Alle Personen sind Gast. Verhaltet euch entsprechend.
- Keine Tonwiedergabe via Notebook-Lautsprecher, Mobiltelefone oder vergleichbarer minderwertiger Tonerzeugungsvorrichtungen.
- Das Picken von in Betrieb befindlichen Schlössern ohne explizite Genehmigung ist nicht gestattet.
- Nimm/benutze nichts, was dir nicht gehört, ohne Erlaubnis von Eigentümer:innen.
- Getränke (Mate, Wasser, ...) und Süßigkeiten sind im Vornherein zu bezahlen. Ein Anschreiben wird in Maßen toleriert.
- Um Dinge auf Kosten des Vereinsheims zu erwerben ist eine Befugnis an valider Stelle einzuholen. Ausnahme: Verbrauchsmaterial (Klopapier, Getränke, ...).
Ordnung
Ordnung ist das halbe Leben.
Kisten
- Das Bytewerk stellt eine Reihe von Kisten für projektbezogene und wenige persönliche Gegenstände zur Verfügung.
- Alle Mitglieder kann sich eine angemessene Anzahl von Kisten reservieren.
- Beim Verlassen des Werks sollten alle Projekt bezogenen Gegenstände in Kisten verstaut sein.
- Die Kisten sind eindeutig mit Eigentümer:innen und ggf. Zweck zu Kennzeichnen.
- bingo e.V. haftet nicht für den Inhalt der Kisten oder sonstige mitgebrachte private Gegenstände.
Arbeitsplatz
- Die Arbeitsplätze sind ordentlich zu hinterlassen. Dies umfasst auch verursachte Verschmutzungen und benutztes Geschirr.
- Gegenstände die außerhalb der Kisten gelagert werden (z.B. Messgeräte), müssen mit Name von Eigentümer:innen gekennzeichnet sein. Nach langer Zeit nicht abgeholte Gegenstände gehen in das Vereinseigentum über.
- Pfand- und Glasflaschen sollten nach Möglichkeit selbst mitgenommen werden.
Mitgebrachte Hardware
- Vorerst keine Regelung. Alle sind dem eigenen Gewissen verpflichtet.
Sauberkeit
- Alle Besitzer:innen eines Schlüssels zum bytewerk sind verpflichtet regelmäßig Reinigungsaufgaben zu übernehmen.
- Lebensmittel müssen mit Öffnungsdatum beschriftet werden.
- Herrenlose oder Intelligenz entwickelnde Lebensmittel werden bei Sichtung ohne Rückfrage fachgerecht entsorgt und nicht ersetzt.
Sicherheit
- Seid nicht fahrlässig.
- Maschinen, die ein nicht unerhebliches Verletzungsrisiko darstellen, dürfen nur benutzt werden, wenn sich noch mindestens eine weitere Person im Vereinsheim befindet.